Amnestieregelung für Waffenbesitzer

04. Oktober 2017 : Neue Aufbewahrungsvorschriften

Das Landratsamt Straubing-Bogen und die Stadt Straubing weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Waffengesetzänderung eine befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition in das Waffengesetz aufgenommen wurde.

Die Straffreiheit gilt für Personen, die eine zum Stichtag 06.07.2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 01.07.2018 einer Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergeben.

Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben.

Zur Terminvereinbarung sollte vorher Kontakt mit der Behörde aufgenommen werden. Bei der Abgabe ist darauf zu achten, dass Schusswaffen stets entladen sind und während des Transports nicht zugriffsbereit sein dürfen. Die Waffen sind in einem verschlossenen Behältnis getrennt von Munition zu transportieren. Beim Umgang mit den Waffen, insbesondere bei der Überprüfung des Ladezustandes, ist äußerste Vorsicht geboten. Dies sollte deshalb ausschließlich durch Personen vorgenommen werden, die mit der Handhabung von Waffen vertraut sind.

Neben der Amnestieregelung beinhaltet die Änderung des Waffengesetzes auch neue Aufbewahrungsvorschriften. Danach reichen Behältnisse der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) nicht mehr aus. Für bereits vor der Gesetzesänderung angeschaffte Behältnisse gibt es jedoch eine Besitzstandsregelung.

Näheres kann dem im Internetauftritt des Landratsamtes und der Stadt Straubing eingestellten Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Straubing-Bogen unter Telefon 09421/973-232 und bei der Stadt Straubing unter 09421/944-60214.